Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Vertragsbestandteil. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1. Lieferung
(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch Versendung der Waren an den Käufer. Wir liefern kostenfrei ab einem Netto-Warenwert von € 125,00. Wird dieser Wert nicht erreicht, berechnen wir € 9,95 Versandkosten. Der Käufer überlässt uns die Wahl der Versandart.
(2) Der Versand unserer Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers.
(3) Verbindliche Liefertermine oder feste Lieferfristen bestehen nur, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Preis
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preise gemäß unserer Preisliste, zzgl. Umsatzsteuer.
3. Zahlung
Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung der Ware. Nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gewähren wir 2 % Skonto.
4. Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letztgenannten Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gelten auch nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Unberührt bleiben auch die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress).
5. Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Die gleiche Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen.
(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. (1) gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Unberührt bleiben auch die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress).
6. Höhere Gewalt
Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gemäß Ziff. 1 Abs. (3) entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwaig vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Elementar- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern. Für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der Ware tritt der Käufer uns bereits heute die dann entstehenden Ersatzansprüche gegen den Versicherer an uns ab.
(2) Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, im ordentlichen Geschäftsgang die dem Eigentumsvorbehalt unterfallende Ware („Vorbehaltsware“) zu veräußern; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen tritt der Käufer an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(3) Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Machen Dritte Rechte an der Vorbehaltsware geltend, ist der Käufer verpflichtet, uns hierüber sofort zu unterrichten.
(5) Von uns zur Verfügung gestellte Werbegegenstände (z. B. Verkaufsständer) sowie Dekorationsstücke bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen jederzeit an uns herauszugeben.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
9. Inkasso
Unsere Mitarbeiter im Außendienst haben keine Inkassovollmacht.
10. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort für die Lieferung (einschließlich einer etwaigen Nacherfüllung) und die Zahlung des Käufers ist unser Geschäftssitz, derzeit Egelsbach.
(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, vorbehaltlich einer gesetzlich begründeten ausschließlichen Zuständigkeit, unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch bei dem für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständigen Gericht geltend zu machen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt.
Stand: Mai 2022